Der Einzugsbereich unserer Einrichtung erstreckt sich über das gesamte nördliche Rheinland-Pfalz mit den Kreisen
- Ahrweiler
- Altenkirchen
- Bad Kreuznach
- Cochem-Zell
- Stadt Koblenz
- Mayen-Koblenz
- Neuwied
- Rhein-Hunsrück
- Rhein-Lahn
- Westerwald.
Der Zuständigkeitsbereich der Schulaufsicht ist hierbei der Bereich „ADD Koblenz“.
Einzugsgebiet der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige (als PDF zum Download)